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6. Wohnzuschuss und Wohnbeihilfe

6. Wohnzuschuss und Wohnbeihilfe

Die Errichtung oder die Sanierung eines Eigenheimes bzw. die Anschaffung einer Wohnung  stellen immer – auch nach erhaltener Förderung – eine gewaltige finanzielle Belastung dar. Das Land NÖ schafft daher die Möglichkeit, zusätzlich einen Wohnzuschuss bzw. eine Wohnbeihilfe zu beantragen.

Dieser Zuschuss bzw. diese Beihilfe ist variabel und richtet sich unter anderem nach Ihrem Einkommen und der Belastung durch Rückzahlungsverpflichtungen. Der gleichzeitige Bezug von Wohnzuschuss und Wohnbeihilfe ist nicht möglich. Jungfamilien und kinderreiche Familien werden bei der Berechnung der Förderung begünstigt.

Ein Zuschuss zum Aufwand für das Wohnen kann EigentümerInnen, MieterInnen oder Nutzungsberechtigten einer geförderten Wohnung (z.B. Genossenschaftswohnung), eines geförderten Eigenheimes oder eines geförderten Wohnheimes zuerkannt werden, wenn dies der Hauptwohnsitz ist und nach den Voraussetzungen der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien bereits gefördert wurde.

Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der rechts verlinkten Website des Land Niederrösterreichs.

Im nächsten Beitrag erfahren Sie, wie Sie sich für Wohnungen anmelden können, die vom Land NÖ vergeben werden.

Details & Infos unter

Sowie direkt bei der NÖ Landesregierung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1 / Haus 7A
3109 St. Pölten

Tel: 02742/22133