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5. Voraussetzungen für geförderte Wohnungen

5. Voraussetzungen für geförderte Wohnungen

Voraussetzungen zum Erwerb von geförderten Wohnungen in Niederösterreich

Bitte beachten Sie, das Interessenten für geförderte Wohnungen folgende Kriterien erfüllen müssen (Stand: Februar 2026).

1. Es gelten die folgenden Einkommensgrenzen, wobei nur das Netto-Einkommen von 12 Monaten herangezogen wird, das 13. und 14. Gehalt wird nicht mitgerechnet. Dies gilt sowohl für Miet- als auch Eigentumswohnungen.

Bei Mietwohnungen: 

  • 1 Person: € 55.000,- netto im Jahr
  • 2 Personen: € 80.000,- netto im Jahr
  • Der Betrag erhöht sich für jede weitere Person um € 10.000,-

 

Bei Eigentumswohnungen:

  • 1 Person: € 60.000,- netto im Jahr
  • 2 Personen: € 90.000,- netto im Jahr
  • Der Betrag erhöht sich für jede weitere Person um € 10.000,-

 

2. Staatsbürgerschaft: Der Erwerb einer vom Land Niederösterreich geförderten Wohnung bedarf der österreichischen Staatsbürgerschaft. Dem gleichgestellt sind EU–Bürger und Bürger aus dem EWR-Raum.

 

3. Bezug zu Niederösterreich: In Niederösterreich werden beim Erwerb im geförderten Wohnbau jene Personen bevorzugt, die eine Verbindung zu Niederösterreich vorweisen können. Für die Beurteilung zur Wohnungsvergabe durch das Wohnservice werden familiäre Kriterien herangezogen, wie etwa:

  • Familiengröße
  • Haushaltseinkommen
  • besondere Ausgestaltung der Wohnung im Hinblick auf Alter,
  • besondere Bedürfnisse oder Krankheit und daher Nähe zu benötigten Infrastruktureinrichtungen
  • wirtschaftliche Kriterien wie etwa: Nähe zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte
  • gesellschaftsbezogene Kriterien wie etwa:
    • Engagement im öffentlichen Leben des Ortes
    • Hauptwohnsitz in Niederösterreich vor Bezug oder
    • Arbeitsplatz in Niederösterreich vor Bezug oder
    • langfristiger Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz, wenn auch nicht unmittelbar vor Bezug

Weitere Informationen dazu können Sie auch auf der Homepage des Wohnservice NÖ nachlesen.

 

4. Förderschiene „Junges Wohnen“: Bei Wohnungen, welche über die Förderschiene „Junges Wohnen“ vergeben werden, gelten zusätzlich folgende Kriterien

  • Höchstalter von 35 Jahren. Bei Paaren muss zumindest einer der beiden Personen unter 35 Jahren alt sein.
  • Die Wohnungen werden nur als Mietwohnungen vergeben
  • Die Wohnungen haben eine maximale Größe von 60m2
  • Der Finanzierungsbeitrag der Wohnung darf € 6000,- nicht übersteigen.

Weitere Informationen zur Förderschiene „Junges Wohnen“ erfahren Sie auch hier.

 

Bitte beachten Sie, dass wir keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Wohnservice NÖ haben!

 

Im nächsten Beitrag erfahren Sie, welche Möglichkeiten es beim Wohnzuschuss und der Wohnbeihilfe gibt.

Unser Büro ist über die Feiertage geschlossen und wir sind ab Mittwoch, 7.1.2026 wieder für Sie da.

Bei Notfällen oder Gebrechen beachten Sie bitte den Hausaushang sowie die Service- und Notfallnummern Ihrer Gemeinde.

Wir wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute im neuen Jahr!