Corporate Governance Bericht 2021
Laut § 2b GRVO hat die Geschäftsführung einer gemeinnützigen Bauvereinigung einen Corporate Governance Bericht zu erstellen.
Der Österreichische Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen hat darauf hingewiesen, dass ein Corporate Governance Kodex für die gemeinnützigen Wohnbauunternehmen erarbeitet wird. Bis dieser veröffentlicht wird, hat der Vorstand der Gemeinnützigen Bau- und Wohnungsgenossenschaft für Mödling, reg.Gen.m.b.H. beschlossen, keinem anderen Kodex zu entsprechen, sondern den Kodex des Verbandes abzuwarten. Für die Geschäftsjahre 2018 bis 2020 ist zudem erst ein Bericht in vereinfachter Form zu erstellen, ein vollständiger Corporate Governance Bericht ist für die Geschäftsjahre aufzustellen, die nach dem 31.12.2020 beginnen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird es einen Corporate Governance Kodex für die gemeinnützige Wohnungswirtschaft geben.
INHALT:
- Angabe des wirtschaftlichen Eigentümers und Offenlegung von Treuhandschaften
- Zusammensetzung des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie der Ausschüsse
- Vergütungen
- Genderaspekte und Maßnahmen zur Gleichstellungsförderung von Frauen, insbesondere in Organen und leitenden Positionen
Den gesamten Bericht finden Sie hier: Corporate Governance Bericht 2021