Die Inflation steigt auf über 11% (Stand: Februar 2023) und auch die Zinsen wurden angehoben. Das macht sich leider auch bei den Wohnkosten bemerkbar.
Energiepreise, Zinsen und Baukosten steigen und die Teuerungen schlagen sich letztendlich auch auf die Wohnkosten nieder. Das sogenannte Nutzungsentgelt wurde heuer bereits einmal und wird vermutlich ein zweites Mal in diesem Jahr erhöht werden müssen. Die MöGen richtet sich hier nach den gesetzlichen Vorgaben. „Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und der steigenden Darlehenszinsen und Betriebskosten werden die Nutzungsentgelte leider steigen. Die MöGen steht für leistbaren Wohnraum und wir werden die Mietkosten so geringhalten, wie es uns gesetzlich möglich ist“, so KommR Andreas Holzmann, Obmann der MöGen.
NUR KOSTEN, DIE TATSÄCHLICH ANFALLEN, WERDEN VERRECHNET
Die MöGen unterliegt als gemeinnütziges Unternehmen dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG). Dieses regelt, dass die Miete, das so genannte Nutzungsentgelt, nach dem Kostendeckungsprinzip zu erfolgen hat. Das heißt, dass nur Kosten verrechnet werden dürfen, die auch tatsächlich anfallen. Gewinne dürfen bei Nutzungsentgelten nicht erzielt werden.
Die Mieten (Nutzungsentgelt) setzen sich wie folgt zusammen: Durch die im WGG veröffentlichte Entgeltrichtlinienverordnung sind die Grundmiete, der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) sowie die Verwaltungskosten geregelt. Weiters zählen zum Nutzungsentgelt die Betriebskosten, Rücklagen und Darlehenskosten (Annuität) und 10% USt.
SPARSAMKEIT UND NIEDRIGE ENERGIEKOSTEN
Die MöGen ist Mitglied der Gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) und richtet sich bei der Mietenkalkulation auch nach der Veröffentlichung des Revisionsverbandes, die auf den Vorgaben des WGG und der Verordnungen des Bundes basieren. Zudem verpflichtet sich die MöGen den Grundsätzen der Sparsamkeit und gewährleistet die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bei der Geschäftsgebarung und Verwaltung.
„Wir achten schon beim Bau auf die Kosten und darauf, dass die Energiekosten für die Mieter:innen niedrig gehalten werden. Obwohl anzumerken ist, dass diese Kosten immer auch vom Nutzerverhalten abhängig sind. Wo es möglich ist, errichten wir daher Photovoltaik- und/oder Solaranlagen, Wärmepumpen oder nutzen Erdwärme. Und wo es uns im laufenden Betrieb möglich ist, schöpfen wir selbstverständlich alle Sparpotentiale aus, um die Erhöhung des Nutzungsentgeltes so gering wie möglich zu halten. Sollten Sie dennoch in Zahlungsschwierigkeiten bei den Wohnkosten kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig in der Buchhaltungsabteilung der MöGen. Je früher, desto besser, damit Mahnkosten und weitere Kosten vermieden werden können. Wir werden gemeinsam Lösungen finden, um finanzielle Engpässe zu überbrücken “, so der Obmann der MöGen.
DIE MöGen HILFT
Die MöGen ist für Sie unter Tel. 02236 46301 (Abteilung Buchhaltung) von Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 12.00 Uhr erreichbar oder senden Sie eine E-Mail an: buchhaltung@mögen.at
Weitere Informationen zu diesem Thema finden sie auch in unserer Zusammenfassung „Hilfen, Unterstützung und Förderungen“ unter diesem Link.