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5. Voraussetzungen für geförderte Wohnungen

5. Voraussetzungen für geförderte Wohnungen

Voraussetzungen zum Erwerb von geförderten Wohnungen in Niederösterreich

Bitte beachten Sie, das Interessenten für geförderte Wohnungen folgende Kriterien erfüllen müssen (Stand: Dezember 2022).

 

1. Es gelten die folgenden Einkommensgrenzen, wobei nur das Netto-Einkommen von 12 Monaten herangezogen wird, das 13. und 14. Gehalt wird nicht mitgerechnet. Dies gilt sowohl für Miet- als auch Eigentumswohnungen.

Bei Mietwohnungen: 

  • 1 Person: € 50.000,- netto im Jahr
  • 2 Personen: € 70.000,- netto im Jahr
  • Der Betrag erhöht sich für jede weitere Person um € 10.000,-

Bei Eigentumswohnungen:

  • 1 Person: € 55.000,- netto im Jahr
  • 2 Personen: € 80.000,- netto im Jahr
  • Der Betrag erhöht sich für jede weitere Person um € 10.000,-

 

2. Staatsbürgerschaft: Der Erwerb einer vom Land Niederösterreich geförderten Wohnung bedarf der österreichischen Staatsbürgerschaft. Dem gleichgestellt sind EU–Bürger und Bürger aus dem EWR-Raum.

 

3. Bezug zu Niederösterreich: In Niederösterreich werden beim Erwerb im geförderten Wohnbau zukünftig jene Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer bevorzugt, die eine Verbindung zu Niederösterreich vorweisen können. Diese neuen Kriterien sind auch auf der Wohnservice-Homepage www.noe-wohnbau.at/wohnungsvergabe nachzulesen.

Für die Beurteilung zur Wohnungsvergabe durch den Wohnservicebeirat als auch durch die Wohnbauträger werden künftig familiäre Kriterien herangezogen werden, wie etwa:

  • Familiengröße
  • Haushaltseinkommen
  • besondere Ausgestaltung der Wohnung im Hinblick auf Alter,
  • besondere Bedürfnisse oder Krankheit und daher Nähe zu benötigten Infrastruktureinrichtungen
  • wirtschaftliche Kriterien wie etwa: Nähe zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte
  • gesellschaftsbezogene Kriterien wie etwa:
    • Engagement im öffentlichen Leben des Ortes
    • Hauptwohnsitz in Niederösterreich vor Bezug oder
    • Arbeitsplatz in Niederösterreich vor Bezug oder
    • langfristiger Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz, wenn auch nicht unmittelbar vor Bezug

 

Bitte beachten Sie, dass die MöGen keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Wohnservicebeirats hat.

 

Im nächsten Beitrag erfahren Sie, welche Möglichkeiten es beim Wohnzuschuss und der Wohnbeihilfe gibt.