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3. Möglichkeiten zum Erwerb von Wohnungen

3. Möglichkeiten zum Erwerb von Wohnungen

Klicken Sie auf die Erwerbsarten, um mehr darüber zu erfahren.

  • Sie werden Mieter Ihrer Wohnung und bezahlen das monatliche Nutzungsentgelt.
  • Sie leisten vor Schlüsselübergabe einen Grund- und/oder Baukostenzuschuss (Eigenmittel ohne Umsatzsteuer).
  • Falls Sie eine Bestandswohnung anmieten, bezahlen Sie zum Zeitpunkt der Übernahme den noch verbleibenden Eigenmittelanteil für diese Wohnung.
  • Bei den meisten Mietwohnungen handelt es sich entweder um Bestandswohnungen, oder bei Neuprojekten verfügen sie über ein spezielles Förderkriterium des Land Niederösterreichs, wie z.B. Junges Wohnen oder Barrierefreies Wohnen.
  • Mietwohnungen können nicht gekauft werden.
  • Sie werden Mieter Ihrer Wohnung und bezahlen das monatliche Nutzungsentgelt.
  • Sie leisten vor Schlüsselübergabe einen Grund- und/oder Baukostenzuschuss (Eigenmittel ohne Umsatzsteuer).
  • Bei Wohnungen, die vor August 2019 erstmalig angemietet wurden, besteht nach 10 Jahren die Möglichkeit, die Wohnung zu kaufen. Bei Wohnungen, die nach August 2019 erstmalig angemietet wurden, besteht diese Möglichkeit nach 5 Jahren.
  • Die MöGen errechnet dafür den Kaufpreis und legt Ihnen ein Angebot vor. Im Kaufpreis der Wohnung werden die von Ihnen bei Vertragsabschluss geleisteten Eigenmittel (Grund- und Baukostenzuschuss) berücksichtigt, wobei für jedes Jahr 1% der Eigenmittel als „Verwohnung“ abgezogen werden.
  • Die laufende Miete wird beim Kaufpreis nicht angerechnet.
  • Sie sind nicht verpflichtet, die Wohnung zu kaufen und können weiter Mieter der Wohnung bleiben. Ein Ablehnen des Kaufs führt auch nicht zu einer Kündigung.
  • Der ausgewiesene Kaufpreis ist je nach Projekt nach Vertragsabschluss auf ein Treuhandkonto einzuzahlen oder nach einem individuellen Ratenplan zu bezahlen.
  • Aufgrund des gleichtzeitig abzuschließenden Wohnungseigentumsvertrages, übernimmt die MöGen die Hausverwaltung.
  • Sie bezahlen ausschließlich die allgemeinen Betriebs-, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Im nächsten Beitrag erfahren Sie, welche Kosten beim Erwerb einer Wohnung anfallen.