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4. Anfallende Kosten

4. Anfallende Kosten

Anfallende Kosten für den Erwerb einer Wohnung

 

Eigenmittel

Für den Erhalt der Wohnung haben Sie die sogenannten Eigenmittel zu leisten. Diese sind als Grund- und Baukostenzuschuss zu verstehen. Bei Kündigung der Wohnung erhalten Sie die Eigenmittel, reduziert um 1% jährlich (die sogenannte „Verwohnung“), wieder zurück.

 

Voraussichtliches, monatliches Nutzungsentgelt

Sie erhalten eine monatliche Vorschreibung, welche bei Mietwohnungen aus folgenden Komponenten besteht:

  • Miete für Wohnung und ggfs. PKW-Stellplatz
  • EVB: Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag, wird für die Instandhaltung der Anlage verwendet
  • VK: Verwaltungskosten für die Hausverwaltungstätigkeiten der MöGen
  • Allgemeine BK: Allgemeine Betriebskosten wie Grundsteuer, Müll- und Kanalgebühr, etc. Achtung: Strom, Warmwasser und Heizung sind darin nicht enthalten!

 

Bei Eigentumswohnungen fallen als Vorschreibung nur die Allgemeinen Betriebskosten, sowie Verwaltungs- und Instandhaltungskosten an.

 

Bitte beachten Sie: Bei Neubauprojekten können die Kosten für Miete als auch die allgemeinen Betriebskosten nur kalkulatorisch festgesetzt werden und diese können von den tatsächlich später anfallenden Kosten abweichen. Wir weisen explizit daraufhin, dass somit die endgültige Höhe der Vorschreibung auch höher als auf der Homepage angegeben ausfallen können!

 

Im nächsten Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen es für den Erwerb von geförderten Wohnungen gibt.