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Im Detail: Betriebskosten

Im Detail: Betriebskosten

Jeder kennt den Begriff Betriebskosten, in welchem Umfang Kosten anfallen, ist jedoch nicht immer vorhersehbar. Jedenfalls sind diese Kosten im Verhältnis der Wohnnutzfläche bzw. Nutzwerte ohne Aufschlag aufzuteilen. Anlässlich der bevorstehenden Betriebskostenabrechnungen wollen wir einen Überblick geben.

Die Betriebskosten werden je nach Wohnungsgröße anteilsmäßig verrechnet und sind für alle Wohnungen im Katalog der Hausbetriebskostenausgaben gesetzlich fixiert.
Die MöGen unterliegt außerdem, als gemeinnütziges Unternehmen, dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG). Dieses schreibt das Kostendeckungsprinzip vor und ist bei der Betriebskostenabrechnung selbstverständlich anzuwenden. Das heißt, dass alle Ausgaben weiterverrechnet werden müssen, die auch tatsächlich anfallen. Im Falle der Betriebskosten sind dies alle laufenden Kosten, die für die Versorgung und Benützung sowie für die Gewährleistung der Sicherheit des Wohnhauses anfallen.
In der laufenden monatlichen Vorschreibung ist immer eine kalkulierte Vorauszahlung der Betriebskosten enthalten, diese wird, soweit absehbar, hochgerechnet und aus Erfahrungswerten der Vergangenheit geschätzt. Die Jahresabrechnung der Betriebskosten muss bis 30.6. an die Mieter:innen bzw. Wohnungseigentümer:innen übermittelt werden.

 

„Wo wir Ausgaben einsparen können, tun wir dies. Die MöGen forciert die Installation von Photovoltaikanlagen und die Nutzung von ökologischen Heizsystemen wie biogene Fernwärme, den Betrieb von Wärmepumpen wenn möglich mit Erdwärme. Dadurch können Energiekosten reduziert werden, die beispielsweise für die Heizung des Hauses, den Liftbetrieb oder die Beleuchtung der Allgemeinflächen anfallen. Betriebskosten sind auch jene Kosten, die einerseits stark abhängig von Gebühren der öffentlichen Hand sind und andererseits ist die im Moment sehr hohe Inflation ein enormer Kostentreiber für die Wohnungskosten“, so KommR Andreas Holzmann, Obmann der MöGen.

 

ZU DEN BETRIEBSKOSTEN ZÄHLEN:

Wasserversorgung: Wasserverbrauch des Hauses und der Grünanlagen, Überprüfungen wie Wasserdichtheits- und Qualitätsprüfung, Eich- und Ablesekosten

Abwasser- und Kanalgebühren

Rauchfangkehrung

Müllabfuhr

Schädlingsbekämpfung

Stromkosten für die allgemeinen Teile der Wohn-
hausanlage: Innen- und Außenbeleuchtung

Feuerversicherung

Haftpflicht- und Leitungswasserschadenversicherung

Versicherungen des Hauses gegen andere Schäden: z.B. gegen Glasbruch oder Sturmschäden

Grundsteuer und öffentliche Abgaben: Die Grundsteuer wird auf alle Mieter:innen bzw. Eigentümer:innen als Betriebskosten aufgeteilt.

Luftsteuer wird eingehoben, wenn der öffentliche Raum durch ein Gebäude betroffen ist – z.B. durch einen vorspringenden Erker.

Hausbetreuung der Gemeinschaftsanlagen: Hausreinigung, Schneeräumung, Sicherheitsüberprüfungen und Wartungen (z.B. Lifte etc.) der allgemeinen Teile der Liegenschaft.

 

KommR Andreas Holzmann: „Achten wir gemeinsam darauf, die Betriebskosten so niedrig wie möglich zu halten. Auch bei den Stromkosten kann jeder einen Beitrag leisten, wie die MöGen durch die Installation von Energiesparlampen oder die Mieter:innen und Eigentümer:innen durch die bedachte Nutzung des Liftes oder der Hausbeleuchtung. Durch die ordnungsgemäße Entsorgung des Mülls fallen wiederum keine zusätzlichen Kosten für Entrümpelung oder Schädlingsbekämpfung an. Jede kleine Achtsamkeit kann einen Beitrag zur Reduzierung der Betriebskosten leisten.“

 

BETRIEBSKOSTEN-EINSICHT: 3.–7. Juli 2023

Bitte um Terminvereinbarung (Abteilung Buchhaltung):
Tel. 02236 46301 (Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 12.00 Uhr)
oder senden Sie eine E-Mail an: buchhaltung@mögen.at