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Beihilfen und Förderungen

Beihilfen und Förderungen

BEIHILFEN, UNTERSTÜTZUNGEN UND FÖRDERUNGEN

Sowohl vom Bund als auch vom Land Niederösterreich wurden zahlreiche Maßnahmen für die finanzielle Entlastung der Bürger:innen aufgrund der Teuerungen beschlossen und wie der Klimabonus bereits teilweise ausbezahlt. Einen Auszug weiterer Maßnahmen des Bundes sowie Förderungen des Landes Niederösterreich finden Sie hier.

 

TEUERUNGSABSETZBETAG UND TEUERUNGSAUSGLEICH

Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung beantragen:
Erwerbstätige und Pensionist:innen mit niedrigem Einkommen werden für das Jahr 2022 mit einem einmaligen „Teuerungsabsetzbetrag“ bis zu 500 Euro entlastet. Erwerbstätige müssen den Teuerungsabsetzbetrag aktiv im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 beantragen. Pensionistinnen und Pensionisten wird der Betrag einmalig und automatisch ab September 2022 mit der Pension überwiesen.
www.finanz.at/steuern/teuerungsabsetzbetrag

 

STROMPREISBREMSE

Gutschrift erfolgt automatisch:
Die Strompreisbremse kommt automatisch von 1. Dezember 2022 bis einschließlich 30. Juni 2024 auf der Stromrechnung zur Anwendung. Die Berechnungsgrundlage bildet dabei der durchschnittliche Stromverbrauch eines dreiköpfigen Haushaltes in Österreich. Dieser liegt bei rund 2.900 kWh. Im geltenden Zeitraum wird der Strompreis für alle Haushalte bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh mit 10 Cent/kWh festgesetzt. Übersteigt der jährliche Stromverbrauch diesen Wert, so muss für die darüberliegende Menge der Marktpreis entrichtet werden. Haushalte mit niedrigerem Einkommen erhalten zudem einen Netzkostenzuschuss von bis zu 200 Euro/Jahr.

 

STROMPREISRABATT

Antrag direkt beim Energieversorger oder Land NÖ stellen:
Der blau-gelbe Strompreisrabatt kann von allen Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich und einem aufrechten, zahlungspflichtigen Stromlieferungsvertrag zum Stichtag 1. Juli 2022 beantragt werden.
Die Höhe der Förderung orientiert sich an der Anzahl der im Haushalt hauptwohnsitzgemeldeten Personen.
• 1 Personenhaushalt: insges. € 169,58
• 2 Personenhaushalt: insges. € 272,36
• 3 Personenhaushalt: insges. € 374,44
• 4 Personenhaushalt: insges. € 415,80
• 5 Personenhaushalt: insges. € 457,07
• für jede weitere Person im Haushalt: zusätzlich € 41,27

Der Antrag muss an den Energieversorger gestellt werden, der den Rabatt per Gutschrift abwickelt. Falls Ihr Energieversorger den Rabatt nicht abwickelt, stellen Sie den Antrag direkt beim Land NÖ.

Förderzeiträume beachten:
EVN: Antrag bis 31. März 2023
VERBUND: Antrag bis 31. März 2023
Wien Energie: Antrag bis 31. März 2023
Andere Stromanbieter: Antrag beim Land NÖ bis 30. September 2023

Die Auszahlung erfolgt in gleichmäßigen Teilbeträgen bis zum 30. September 2023. Der Zeitpunkt der Antragstellung hat keine Auswirkung auf die Höhe der Förderung.
www.land-noe.at/noe/blau-gelber-Strompreisrabatt.html

 

WOHNBEIHILFE

Antrag beim Land NÖ oder Bezirkshauptmannschaften stellen:
Wohnbeihilfe können jene Menschen beantragen, die in Niederösterreich in einer geförderten Wohnung oder einem geförderten Haus leben. Sie kann online oder alternativ in Papierform beantragt werden. Letzteres ist beim Amt der niederösterreichischen Landesregierung in St. Pölten oder bei den Bezirkshauptmannschaften in Amstetten, Bruck an der Leitha, Gänserndorf, Gmünd, Horn, Korneuburg, Mistelbach, Mödling, Wr. Neustadt und Zwettl möglich.
www.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html

 

HEIZKOSTENZUSCHUSS

Antrag auf dem Gemeindeamt stellen:
Für sozial bedürftige Personen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich gibt es die Möglichkeit der Antragstellung auf einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 150 Euro, sowie einer zusätzlichen Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss ebenfalls in der Höhe von 150 Euro. Diese Förderungen können bis 31. März 2023 auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden.
www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Foerd_Heizkostenzuschuss.html

 

SCHULSTARTGELD

Antrag auf der Website des Landes NÖ stellen:
Beim blau-gelben Schulstartgeld werden alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich mit einem Betrag von 100 Euro unterstützt. Die Antragstellung kann durch den Bezieher oder die Bezieherin der Familienbeihilfe per Online-Formular an das Land Niederösterreich erfolgen. Eine Antragstellung ist pro Schüler oder Schülerin bzw. Lehrling, für den oder die Familienbeihilfe bezogen wird, im Antragszeitraum von 16. August 2022 bis 4. Februar 2023 nur einmal möglich.
www.noe.gv.at/noe/Kindergaerten-Schulen/Blau-gelbes_Schulstartgeld.html

 

PENDLERHILFE

Antrag auf der Website des Landes NÖ stellen:
Wer die Pendlerhilfe beantragen möchte, braucht einen Hauptwohnsitz in Niederösterreich. Die Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte muss zudem mindestens 25 km betragen, für die Fahrten müssen finanzielle Aufwendungen entstehen und das monatliche Gesamtfamilienbruttoeinkommen darf eine festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen.
Bei der Pendlerhilfe werden nun die Einkommensgrenzen angehoben, sodass auch bei einer inflationsbedingten Anpassung von Einkommen die Pendlerhilfe weiterhin bezogen werden kann. Die Antragstellung für 2022 kann ab 1. Jänner 2023 erfolgen. Dazu ist es nötig, auf der Website des Landes Niederösterreich einen Antrag auszufüllen.
www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Foerderung_NoePendlerhilfe.html

 

WEITERE FÖRDERUNGEN UND BEIHILFEN

Informationen und weiterführende Links aller Förderungen, Beihilfen und Unterstützungen finden Sie online:
www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/sonstige_beihilfen_und_foerderungen.html

 

ENERGIEBONUS – Für Mitglieder der Arbeiterkammer NÖ

Mitglieder der Arbeiterkammer Niederösterreich, welche keinen Heizkostenzuschuss des Landes Niederösterreich bekommen, deren Haushaltseinkommen jedoch unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt, erhalten einen Energiebonus von 200 Euro.
www.noe.arbeiterkammer.at/energiebonus.html

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden sie auch in unserer Zusammenfassung „Hilfen, Unterstützung und Förderungen“ unter diesem Link.