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Auswirkungen der Mietpreisbremse

Auswirkungen der Mietpreisbremse

AUSWIRKUNGEN DER MIETPREISBREMSE

Die Mietpreisbremse für den gemeinnützigen Wohnbau hat vor allem Auswirkungen auf die Instandhaltung und Sanierung bestehender ausfinanzierter Wohnhäuser. Im Regelfall betrifft das jene Objekte, die älter als 35 Jahre sind.

Heuer wurde im mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz (4.MILG) eine Mietpreisbremse für 2026 und 2027 beschlossen, für Richtwert- und Kategoriemietzinse und für ausfinanzierte Wohnungen im Anwendungsbereich des WGG. Der private Wohnungsmarkt wurde im Bereich der teuren freien Mieten von der Bundesregierung verschont.
Im gemeinnützigen Wohnbau wirkt die Mietpreisbremse bei noch nicht ausfinanzierten Objekten preisdämpfend auf den Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB). Bei diesen Wohnungen kommt es aufgrund des Kostendeckungsprinzips daher kaum zu Entlastungen der Wohnkosten.

GESETZLICH GEREGELT

Gemeinnützige Bauvereinigungen wie die MÖGEN unterliegen dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG). Das WGG regelt, wie hoch die Grundmiete und die Gesamtmiete (Nutzungsentgelt) sein darf und hat nach dem Kostendeckungsprinzip zu erfolgen. Das heißt, es dürfen nur jene Kosten verrechnet werden, die auch tatsächlich anfallen. Durch die Deckelungen des EVB im Jahr 2024 und 2025 wurden die Einnahmen bereits um mehr als 15% gegenüber der realen Preissteigerung in nur zwei Jahren reduziert und auch die Grundmiete wurde bereits teilweise gedeckelt. Die Kosten für Reparaturen und Instandhaltungen steigen aber laufend und es wird zukünftig immer schwieriger, alle notwendigen Arbeiten durchführen zu lassen. Vor allem die absolut notwendigen Sanierungen, wie beispielsweise Heizungsumstellungen, die zur Erreichung der Klimaschutzziele notwendig sind, werden daher kaum finanzierbar sein.

AUSWIRKUNGEN DER MIETPREISBREMSE

KommR Andreas Holzmann, Obmann der MÖGEN, macht auf die negativen Auswirkungen der Mietpreisbremse aufmerksam und fordert eine weitsichtigere Gesetzgebung: „Die Mieten für Wohnungen von gemeinnützigen Bauvereinigungen sind die niedrigsten Mieten in Österreich. Alle Einnahmen müssen wieder investiert werden. Durch die Mietpreisbremse wird nun zukünftig Geld für Reparaturen und Instandhaltungen fehlen. Und das geht zulasten der Wohnqualität für unsere Mieterinnen und Mieter. Denn die Kosten steigen, die Einnahmen für Investitionen in die Erhaltung, Verbesserung und den Neubau jedoch nicht. Die Ersparnis für die Mieterinnen und Mieter sind verhältnismäßig gering, die Auswirkungen der Mietpreisbremse aber sind hoch, viel zu hoch.“

WAS SIND DER ERHALTUNGS- UND VERBESSERUNGSBEITRAG (EVB)?

Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) sind gesetzlich vorgeschriebene Rücklagen für Erhaltungsarbeiten, die allen Mietern zugutekommen, wie für Reparaturen an Fassaden, Fenstern, Balkonen, Garagen, Lift, Waschküche, Wasserleitungen, Energieeinrichtungen etc. Je älter das Gebäude ist, desto höher ist dieser Beitrag.